Hinweise zum Winterdienst | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Es sieht ja schon schön aus, alles winterlich weiß und vom Schnee bedeckt. Auf Straßen und Wegen kann er allerdings zur Gefahr werden. Damit alle sicher ans Ziel kommen, finden Sie hier eine Übersicht, wer was wann räumen muss.

Hinweise zum Winterdienst

Wo muss geräumt werden?

Als Faustregel für den Winterdienst gilt, dass ein Streifen von mindestens 1,5 m Breite an allen straßenanliegenden Seiten des Grundstücks oder wenn kein Gehweg vorhanden ist, ein 1,5 Meter breiter Streifen am Fahrbahnrand geräumt werden muss. Das gilt auch, wenn zwischen Straße und Grundstück öffentliche Anlagen wie Gräben, Böschungen, Mauern und Grün- oder Parkstreifen vorhanden sind.

Zu welchen Zeiten, muss der Streifen begehbar sein?

Der Streifen muss werktags von 7:00 bis 19:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9:00 bis 19:00 Uhr gefahrlos begehbar sein und ggf. abgestreut werden.

Was darf zum abstreuen verwendet werden?

Bitte verwenden Sie nur abstumpfende Mittel wie Splitt oder Sand. Unzulässig ist der Einsatz von Asche, Schotter oder Salz.

Und wer ist dafür verantwortlich?

Grundstückseigentümer oder deren Gleichgestellte wie Erbbauberechtigte oder Mieter sind für den Winterdienst verantwortlich.

Haben Sie weitere Fragen?

Informationen sowie Skizzen zu Straßenreinigung, Grünschnitt und Winterdienst finden Sie in unserem Flyer:

Sie haben noch weitere Fragen?

Diese beantwortet gern unsere Kollegin Frau Kämmer unter 04134/908-47 oder per Mail über den blauen Button.

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