Die Samtgemeinde Ilmenau fördert auch in 2025 Stecker-Solar-Anlagen (sog. Balkonkraftwerke) mit einem einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 100,00 € je Privathaushalt. Die Anzahl der förderfähigen Anlagen ist in diesem Jahr auf 55 Anlagen (im Jahr 2024 waren es noch 25 Anlagen) begrenzt.
Die Förderanträge können ausschließlich über ein Onlineformular auf der Homepage der Samtgemeinde unter www.samtgemeinde-ilmenau.de gestellt werden. Weiter kann die Förderrichtlinie auf der Homepage eingesehen werden.
Förderrichtlinie für BalkonkraftwerkeOnlineformular für die Förderung von BalkonkraftwerkeBesonders zu beachten ist zudem, dass kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht und dass die Förderung sich auf Balkonkraftwerke beschränkt die in 2025 gekauft wurden, wobei das Rechnungsdatum bei Eingang des Förderantrages nicht länger als 3 Monate zurückliegen darf.
Für Fragen steht Ihnen Herr Welge unter der E-Mail welge@samtgemeinde-ilmenau.de gern zur Verfügung.