Neue Richtlinien für Bilder in Ausweisdokumenten ab 01. Mai 2025 | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Nur noch digitale Lichtbilder zulässig

Neue Richtlinien für Bilder in Ausweisdokumenten ab 01. Mai 2025

Ab dem 01. Mai 2025 gelten neue Vorgaben für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen. Künftig dürfen für hoheitliche Dokumente nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden, die entweder vom Fotografen oder in der Behörde medienbruchfrei und digital erstellt wurden. Diese Gesetzesänderung soll Manipulationen erschweren und den Antragsprozess vereinheitlichen.

Der Fotofix im Keller des Rathauses der Samtgemeinde Ilmenau darf somit ab dem 01. Mai 2025 nicht mehr genutzt werden, Lichtbilder in ausgedruckter Form, z.B. vom Fotografen werden nicht mehr akzeptiert.

Wir haben uns bereits um eine zertifizierte Alternative gekümmert und bieten zukünftig eine Lösung von biometricGo an. Bei diesem Verfahren wird während der Beantragung des Dokuments per Smartphone ein digitales Lichtbild von Ihnen gemacht und gesichert in unser Fachverfahren übertragen. Das Bild wird direkt nach Beantragung automatisch gelöscht. Die Kosten für ein digitales Lichtbild betragen 6,00 EUR.

Sie haben auch weiterhin die Möglichkeit, ein digitales Lichtbild bei Ihrem Fotografen oder bei anderen Dienstleistern machen zu lassen, sofern dort eine zertifizierte Übertragung zur Behörde ermöglicht wird.

Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass das Erstellen von Passbildern ein optionaler Service der Samtgemeinde Ilmenau für unsere Bürgerinnen und Bürger ist. Wir als Samtgemeinde sind dazu nicht verpflichtet und machen damit auch keinen Gewinn, sondern möchten Ihnen die Beantragung von hoheitlichen Dokumenten erleichtern.