Hinweise zum Silvesterfeuerwerk | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Bald steht der Jahreswechsel an. Bunte Feuerräder, zischende Raketen und krachende Böller: Feuerwerk gehört für viele Menschen zu Silvester und anderen Festen dazu.

Hinweise zum Silvesterfeuerwerk

Die Samtgemeinde Ilmenau weist darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nach den Bestimmungen der sog. „Sprengstoffverordnung“ lediglich am 31.12. sowie am 01.01. eines Jahres zulässig ist.

Bedenken Sie bitte auch, dass bei Tieren die ungewohnte nächtliche Silvesterknallerei Panik auslöst. Deshalb bittet die Samtgemeindeverwaltung darum, Feuerwerk zumindest in allen Schutzgebieten, in der Nähe von landwirtschaftlichen Hofstellen mit Tierhaltung sowie auf Grünflächen und in Gartenanlagen zu unterlassen. Es gibt in den einzelnen Ortslagen genügend betonierte und asphaltierte, baumfreie Plätze – das Grün sollte man als Rückzugsgebiet der Tierwelt respektieren und nicht zur Partymeile machen. Die Tiere und unsere Umwelt würden sich auch sicherlich darüber freuen, wenn Sie vollständig auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verzichten.

Sollten Sie dennoch Feuerwerk am 31.12.2025 und 01.01.2026 abbrennen wollen, beachten Sie bitte, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen (wie zum Beispiel Reet- und Fachwerkhäuser) verboten ist. Weiterhin ist die Verwendung von sog. „Himmelslaternen“ in Niedersachsen nicht erlaubt. Bitte beachten Sie: Wer Himmelslaternen bzw. Feuerwerk zündet, haftet selber für entstandene Schäden. Die Nichtbeachtung der Vorschriften stellt zudem eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Folgende allgemeine Sicherheitshinweise sollten auch im eigenen Interesse unbedingt beachtet werden:

  • Nur Feuerwerkskörper verwenden, die eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer sowie eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben.

  • Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.

  • Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.

  • Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.

  • Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.

  • „Blindgänger“ nicht erneut zünden.

  • In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr oder den Rettungsdienst über die Notrufnummer 112 verständigen.

  • Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände sollten von Balkonen und Terrassen entfernt werden. Fenster und Türen sollten geschlossen gehalten werden.

Halten Sie evtl. örtliche Verbote ein und achten Sie besonders auf notwendige Abstände zu brandempfindlichen Gebäuden, wie Tankstellen, Reetdach- oder Fachwerkhäuser.

Und auch der Tag nach dem Fest ist wichtig: Wer Feuerwerk abbrennt, muss seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und darf ihn nicht auf der Straße liegen lassen. Diese „Silvestertradition“ hat keine Existenzberechtigung.

Wir empfehlen Ihnen, sich vorab den offiziellen Informationstext vom Bundesministerium des Innern durchzulesen, damit Sie bestens vorbereitet sind und die Nacht rund um den Jahreswechsel problemlos verlaufen kann. Dafür benutzen Sie gerne den folgenden Link:

Infotext des BMI

Die Samtgemeinde Ilmenau wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern einen guten Start in das Jahr 2026.